Liebe Freiburger Bürger,
Weihnachtszeit ist in unserem Kulturkreis eine Zeit, in der mit vielen Predigten und Ansprachen an den Weltfrieden appelliert, Gerechtigkeit für die ganze Menschheit angemahnt und für eine harmonische Gemeinschaft aller Menschen geworben wird. Sehr oft wird an christliche Werte erinnert, ohne dass man sich allerdings deren Entstehung und moralischen Zusammenhänge bewusst ist. In letzter Zeit verursachen manche Weihnachts- und Neujahrsansprachen hoher Politiker starke Irritationen, da die darin geforderte Einhaltung humaner und christlicher Werte von den Vortragenden selbst selten gelebt, jedoch zu oft zum eigenen Vorteil missbraucht werden. Aktuellstes Beispiel ist Barmherzigkeit, Humanität und Hilfsbereitschaft gegenüber nach Deutschland migrierten Flüchtlingen.
Die Suche von Flüchtlingen nach Sicherheit und einem besseren Leben ist ein legitimes Motiv. Wir alle sind auf dieser Suche. Kritikern der bundesdeutschen Politik in der aktuellen Migrationskrise wird denn auch genau dieses Argument entgegengehalten, wenn es darum geht, auch z.B. für Wirtschaftsflüchtlinge um Verständnis zu werben. Aus der Nachvollziehbarkeit des Ansinnens, die eigene wirtschaftliche Lage und die der Familie zu verbessern, ergeben sich jedoch keine Hilfspflichten für alle deutschen Bürger.
Hilfsbedürftige und Wirtschaftsflüchtlinge
In der Tat, die Lebenssituationen in den Herkunftsländern sind, um das Mindeste zu sagen, schwierig und zum Teil katastrophal. Trotzdem hat ein großer Teil derer, die nach Europa strömen, keinen rechtlichen Schutzanspruch. Wir bezeichnen sie als >Wirtschaftsflüchtlinge<. Wer nach einer beschwerlichen Odyssee die Grenzen Europas überschreitet oder tausende Euro für eine illegale Schleusung ausgeben konnte, gehört in der Regel nicht zu den wirklich Hilfsbedürftigen. Hilfsbedürftig ist nicht jeder, dem es schlechter geht als uns. Auch in den sogenannten reichen Gesellschaften gibt es beträchtliche Unterschiede im Lebensstandard, ohne dass daraus Ansprüche für die Schlechtergestellten erwüchsen. Hilfsbedürftig ist, wer in einem existenziell relevanten Sinne Not leidet, wer ohne fremde Hilfe nicht mehr weiterleben kann. Menschen , die nicht genug zu essen haben, die ihr Dach über dem Kopf oder gar ihr Land verloren haben, leiden existentielle Not. Im Gegensatz dazu besteht aber keine allgemein anerkannte Pflicht, Wirtschaftsflüchtlingen zu helfen.
Grenzen der Hilfsbereitschaft
Hilfsmöglichkeiten sind limitiert. Sie sind objektiv limitiert, denn niemand kann mehr verschenken, als er selbst hat; niemand kann mehr tun , als er selbst zu leisten vermag. Hilfsmöglichkeiten sind ebenso subjektiv limitiert. Der Einzelne dosiert in einer freien Gesellschaft seine Hilfe nach eigenem Gutdünken. Er gibt, was er geben will - was er geben zu können glaubt. Diese subjektive Grenzziehung lässt sich zwar beeinflussen durch moralische Appelle oder propagandistische Überrumpelung, ebenso wie durch Hinweise auf durch Hilfe vermeidbare Folgen für den zur Hilfe Befähigten selbst. Und eine äußerste Grenze jeder denkbaren staatlichen Hilfsforderung ist die bekannte, im Sozialismus/Kommunismus angestrebte und durch Zwang angeblich hergestellte, universelle Gleichheit der Lebenslagen aller Menschen dieser Welt. Allerdings dürften sich die subjektiven Grenzen nur weniger Menschen bis zu dieser universalistischen Selbstlosigkeit verschieben lassen. Dieser Einstellung liegen vermutlich sowohl genetisch fixierte Dispositionen als auch kulturelle Prägungen zugrunde.
Politik hat diese faktischen, historisch-konkreten Grenzen des altruistischen Verhaltens zur Kenntnis zu nehmen, denn sie begründen Grenzen des Zumutbaren. Wird eine Bevölkerung mit den ihnen von der Politik auferlegten Hilfeleistungen überfordert, droht entweder die Abwahl der Regierenden, die Missachtung der politischen Administration oder des Rechts, schlimmstenfalls der Zerfall der anerkannten Moral und des Gemeinwesens. Dies sind politisch zu akzeptierende, notwendige Limitationen der menschlichen Hilfsbereitschaft. Es gehört zur Staatskunst, diese Grenzen nicht zu überdehnen. In einer Situation wie der im Spätsommer und Herbst 2015, in der Hunderttausende nach Europa drängten und Millionen vor den Toren standen, wäre die einfache Erkenntnis vonnöten gewesen, dass es keine Lösung dieses Problems ohne Sicherung der Grenzen, also letztlich ohne Abschottung, geben kann. Abschottung bedeutet nicht, dass niemand aufgenommen wird, sondern dass die Entscheidung darüber, wer einreist und bleibt, allein der aufzunehmende Staat trifft. Aus der prinzipiellen Beschränktheit möglicher Hilfe ergibt sich für den Hilfsbereiten der Grundsatz, möglichst zielgerichtet und effizient zu helfen – seine freiwillige Hilfe so einzusetzen, dass den Bedürftigsten und möglichst vielen von ihnen individuell geholfen wird.
Missbrauch der Hilfsbereitschaft
Weil sowohl das Vermögen als auch die Bereitschaft, Hilfe zu leisten, begrenzt sind, kann Hilfsbereitschaft auch bewusst missbraucht werden (politische Instrumentalisierung, Profite der Helferindustrie, persönliche Profilierung zu Lasten dritter Helfer oder sogar Hilfe Ablehnender, auch „diePolitik bestellt und der Bürger bezahlt“, …..)
Während die deutsche Kanzlerin zur Imageaufbesserung für Selfies mit Migranten posierte und die führenden Repräsentanten der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland Migranten auf dem Münchener Hauptbahnhof per Handschlag begrüßten und auf diese Weise ihrerseits medienwirksam dazu beitrugen, eine unbeschränkte Aufnahmewilligkeit zu suggerieren, war man sich in der frühchristlichen Kirche der Missbrauchsgefahr der christlichen Nächstenliebe durchaus bewusst.
Weder galt die Gutmütigkeit des Spenders als selbstverständlich noch gar als hinzunehmen. Wer dagegen ohne in Not zu sein genommen hat, so hieß es in einer Kirchenordnung an der Wende vom ersten zum zweiten Jahrhundert (Fontes Christiani), sollte Rechenschaft ablegen, warum er genommen hat und wozu. Der Missbrauch sollte aufgeklärt und der durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Hilfe entstandene Schaden beglichen werden.
Nun mögen die Formen einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Hilfe ganz unterschiedlich und demzufolge auch verschieden zu beurteilen sein. Die Schöpfer dieser Kirchenordnung waren sich jedoch der Notwendigkeit bewusst, eine gesellschaftlich anerkannte moralische Norm einer Hilfspflicht in ihrem Geist entsprechend nur unter Berücksichtigung der konkreten Situation anzuwenden. Dabei ließen sie keinen Zweifel, dass sie es als inakzeptabel betrachten, die Hilfsbereitschaft eines Helfers oder seine Gastfreundschaft auszunutzen. Ein Wirtschaftsflüchtling, der sich als akut bedrohter Hilfsbedürftiger ausgibt und damit seinerseits dafür sorgt, dass Hilfe nicht effizient und zielgerecht ausgeteilt werden kann und die Leistung des Helfers überstrapaziert wird, hat keinen Anspruch auf unsere Hilfe.
Die Verantwortung des Hilfsbereiten
Ermahnt wurde jedoch nicht nur der unberechtigt Nehmende, sondern auch der Hilfsbereite, nicht ungeprüft zu geben. Allerdings sind die Pflichten zwischen Nehmenden und Gebenden ungleich verteilt. Die Pflicht des Unbedürftigen, Hilfeersuchen zu unterlassen, wiegt im allgemeinen schwerer als die Pflicht des Helfenden, seine grundsätzlich limitierte Hilfe möglichst effizient und zielgerecht zur Geltung zu bringen und eine Selbstüberforderung zu vermeiden. Auch ist es besser irrtümlich einem Unwürdigem zu geben, als in der Furcht einem Unwürdigen geben zu können, einem Würdigen nicht zu geben (Gregor von Nazianz).
Insofern trägt der Hilfe ersuchende Unbedürftige eine größere Verantwortung für Fehlallokationen von Hilfe als der Hilfeleistende, der in Ermangelung ausreichender Informationen auch Unbedürftigen hilft. Trotzdem ist auch den Wirtschaftsflüchtlingen selbst nur ein leicht reduzierter Vorwurf zu machen: Sie reagieren auf Zeichen und ergreifen Gelegenheiten. Die Flüchtlingsbewegungen im Spätsommer und Herbst 2015 sind durch ein überzogenes und kompliziertes, den Problemlagen nicht angemessenes europäisches Asylrecht überhaupt erst möglich geworden, und sie wurden zusätzlich durch das Handeln von Politikern maßgeblich forciert. Die von führenden Politikern mitgetragene >Willkommenskultur< hat Hilfe für Migranten pauschal als eine humanitäre Verpflichtung erscheinen lassen. Darüber hinaus hat eine poltisch-mediale „Elite“ nahezu jede skeptische Artikulation, sei es im Hinblick von Zumutbarkeitsgrenzen, sei es hinsichtlich der zu erwartenden gesellschaftlichen Folgen einer ungesteuerten Zuwanderung, moralisch zu desavouieren versucht. Diese „Elite“ ist ihrer Verantwortung nicht nur nicht gerecht geworden, sie hat die Massenflucht intensiviert, das Geschäft der Schleuser indirekt toleriert, bzw. teilweise unterstützt, und eine effiziente, zielgerechte Verteilung der Hilfe für wirklich Bedürftige konterkariert.
Einerseits hat die Aussicht, das eigene Leben in einer kaum vorstellbaren Weise schlagartig verbessern zu können, die Risikobereitschaft potentieller Flüchtlinge gesteigert. Tausende von ihnen haben dies mit ihrem Leben bezahlt. Eine klügere Politik hätte diese Folgen nicht eintreten lassen. Andererseits hat die staatliche Unterstützung des Asylmissbrauchs dafür gesorgt, dass die grundsätzlich limitierten Hilfsmöglichkeiten auch für Hilfsunbedürftige aufgewendet und damit Hilfsbedürftigen vorenthalten werden. Wenn nicht alle , die ihr Glück in Europa suchen wollten, nicht nach Europa hätten kommen dürfen, würde jetzt die durch die >Willkommenskultur< gebundene Hilfe einer vielfach größeren Zahl von Bedürftigen vor Ort zur Verfügung stehen. Denn, vergessen wir nicht, vergleichbare Hilfeleistungen sind in den Herkunftsländer wesentlich günstiger. Da die Fähigkeit und Bereitschaft zu helfen grundsätzlich limitiert sind, erweist sich Solidarität mit Unbedürftigen immer als dysfunktional.
Ein eklatantes Versagen
Die unkontrollierte, auch jetzt noch andauernde Einwanderung kann einen Staatsnotstand begründen. Dass zumindest einige Staaten in Europa in einen solche hineinzuschlittern drohten, hätte erkannt und kommuniziert werden müssen. Denn zur politischen Klugheit gehört es, Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Dies wäre im Fall der Migrations- und Flüchtlingskrise möglich gewesen. Stattdessen nahm man die Migrationsbewegungen als eine Art Naturereignis hin, heizte sie zusätzlich an und gab einer „humanitären“ Erpressung über Monate hinweg nach. Insbesondere hat die deutsche Regierung die Interessen einer Vielzahl der eigenen Bürger missachtet und Destabilisierungstendenzen im eigenen Land in Kauf genommen.
Unkalkulierbar sind vor allem die Langzeitwirkungen. Die Öffnung der Grenze aus „humanitären“ Erwägungen hat die Tendenz zu einer multiethnischen und multikulturellen Gesellschaft beschleunigt. Der demokratische Verfassungsstaat mit seiner liberalen Grundwerteordnung bedarf jedoch für sein Funktionieren einer Bürgerschaft, die hinsichtlich Sprache , Kultur, Werteverständnis und Lebensweise eine hinreichende, starke Homogenität aufweist. Nur durch deren Stärke ist er erst in der Lage, Inhomogenitäten schadensfrei abzufedern. Deren erforderliches Maß ist einerseits schwer bestimmbar. Andererseits ist auch klar, dass gerade der liberale Rechtsstaat diese Bedingung der Grundlage seiner Existenz selbst nicht schaffen kann. Er kann zwar Rechtsgehorsam fordern, aber weder eine demokratische Gesinnung einklagen noch eine Leitkultur vorschreiben, geschweige denn ein gewisses Zusammengehörigkeitsgefühl verordnen. Wo aber, auch noch durch Familiennachzug hilfsunbedürftiger Migranten potenziert, Parallelgesellschaften entstehen, löst sich die Bürgerschaft auf, und der Boden, auf dem zusammenlebende Menschen ihre unterschiedlichen Interessen wechselseitig als berechtigte Interessen anerkennen, geht tendenziell verloren.
Eine Politik wie die deutsche, die die Notwendigkeit der Bewahrung dieser Voraussetzung nicht sieht, sich dafür unzuständig erklärt oder diese Voraussetzungen gar willentlich zerstört, ist nicht verantwortbar. Denn gerade ein liberaler Staat ist darauf angewiesen, eine hinreichende kulturelle Homogenität seiner Bevölkerung zu wahren.
In diesem Sinne wünscht die AfD Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Freunden
Frohe Weinachten